I M P R E S S U M
Angaben gemäß § 5 TMG
A & B Fruchthandels GmbH
Heugasse 19,73728 Esslingen
Tel: +49 711 5407497; Fax +49 711 5407499
info@abfruchthandel.com
Steuernummer 59330/01540
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:DE 184420887
Handelsregister Stuttgart: HRB 213298
Geschäftsführerin : Margareta Arnold
AGB -Allgemeine Geschäftsbedinungen
Verkaufs- und
Lieferungsbedingungen Für alle, auch künftige Verkäufe und Lieferungen gelten
ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Waren-Vereins der Hamburger Börse
e.V. ( WVB ), soweit sie nicht durch die nachstehenden Bedingungen ersetzt oder
ergänzt werden. Die WVB sind erhältlich über den Waren-Verein der Hamburger
Börse e.V., Große Bäckerstr. 4, 20095 Hamburg (www.warenverein.de).
1.Allgemeines
1 .1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Für alle Verkäufe gelten nur unsere schriftlichen Bestätigungen, die vom Käufer als anerkannt gelten, falls er nicht umgehend nach Empfang schriftlich widerspricht. Falls von uns kein Kontrakt erstellt ist, gilt in jedem Fall unsere Rechnung mit allen Bedingungen als Verkaufsbestätigung.
2. Selbstbelieferungsvorbehalt, Verzug, Unmöglichkeit
2.1 Alle Verkäufe stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Wir sind jedoch verpflichtet, den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware zu informieren und einen etwa bereits erhaltenen Kaufpreis unverzüglich zu erstatten.
2.2 Wird die verkaufte Ware beschlagnahmt oder werden wir durch hoheitliche Maßnahmen oder Ereignisse höherer Gewalt und Zufälligkeiten anderer Art wie Krieg, Trockenheit, Überschwemmung, Einstellung der Schifffahrt, Streik, Aussperrung, Nichterteilung von Im- oder Exportlizenzen, devisenwirtschaftlicher Bestimmungen, Feuer, ungenügenden Fang oder Ernte, Mangel an Rohstoffen, Weißblechen usw. an der Lieferung bzw. an der Beschaffung behindert, sind wir berechtigt, die Lieferung angemessen zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
2.3 Schadensersatz wegen Verzuges oder Unmöglichkeit kann der Käufer nur nach WVB und nach Maßgabe der Ziffer 8 dieser Bedingungen verlangen.
3. Preise
3.1.Alle Preise verstehen sich ,soweit nicht anderes vereinbart,ab Werk,in Euro zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung,soweit diese anfällt
3.2. Soweit nicht anderes vereinbart ,verstehen sich alle Preise zzgl. Lizenzgebühr gemäß zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltender Preisliste des von uns beauftragten Dualen Systems.
3.3 Bei Verkäufen in andere EU-Länder hat uns der Käufer
umgehend seine Umsatzsteuer-Identitätsnummer (USt.ID-Nr.) anzugeben. Soweit
nicht anders vereinbart erklärt der Käufer, dass der Erwerb für sein
Unternehmen erfolgt und die Ware bei Verkäufen „EXW“ o.ä. in das Land, in dem
er seinen Sitz hat, exportiert wird. Gibt der Käufer die UST-ID-Nr. nicht oder
nicht richtig bekannt, verwendet er die USt-ID-Nr. missbräuchlich oder wird die
Ware nicht exportiert, so haftet er uns unbeschadet weiterer Ansprüche auch für
die Zahlung der deutschen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungen sind
sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
4.2 Auch soweit im Einzelfall eine von Teilziffer 4.1
abweichende Regelung vereinbart ist, können wir alle Zahlungsverpflichtungen
des Käufers aus der Geschäftsverbindung gleichwohl sofort fällig stellen und
weitere Lieferungen nur noch gegen Vorkasse erbringen, wenn a) ernstzunehmende
Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Zahlungseinstellung des Käufers
bevorsteht, oder b) sich der Käufer wegen einer Lieferung in Annahmeverzug
befindet.
4.3 Aufrechnen darf
der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher,
auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers, Eigentum des
Verkäufers. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung
für die Saldoforderung. Wenn der Käufer die Ware verarbeitet bzw. mit anderen
Waren untrennbar vermischt oder vermengt, so erfolgt die Be- und Verarbeitung
in unserem Auftrag, ohne uns jedoch zu verpflichten. Wir werden Miteigentümer
an der dadurch gewonnenen Ware mit dem Anteil des Verhältnisses des Wertes, den
die gelieferte Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung
hatte. Die Ware wird für uns unentgeltlich verwahrt.
5.2 Der Käufer ist
verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten
gegen Bruch, Wasser-, Feuer- und Katastrophenschäden sowie gegen Diebstahl,
Unterschlagung etc. ausreichend zum Neuwert zu versichern. Mit Abschluss des
Kaufvertrages tritt er im Voraus seine Forderungen gegen die Versicherung an
uns ab, die wir hiermit annehmen.
5.3 Der Käufer ist
berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes
vorbehaltlich unseres Widerrufs zu veräußern. Sämtliche Forderungen aus dem
Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschl. vermischter und umgearbeiteter Ware
tritt der Käufer bereits jetzt einschließlich aller Neben-, insbesondere
Sicherungsrechte, an uns ab, die wir hiermit annehmen. Bei vermischter 3
und/oder umgearbeiteter Ware erfolgt die Abtretung bis zum Rechnungswert der
Vorbehaltsware. Die Abtretung wird mit dem Zeitpunkt der Entstehung der
Forderung des Käufers wirksam. Der Käufer ist berechtigt, abgetretene
Forderungen solange selbst einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen
fristgemäß nachkommt. Der Käufer ist berechtigt, von uns zu verlangen,
diejenigen Vorbehaltswaren oder abgetretenen Forderungen freizugeben, durch die
unsere Forderungen wertmäßig um mehr als 20 % übersichert sind. Die Auswahl der
freizugebenden Waren oder Forderungen treffen wir.
5.4 Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte
Ware bis zur vollen Bezahlung Dritten weder verpfänden noch sicherungshalber
übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, uns von etwaigen Zugriffen Dritter auf
die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder abgetretenen Forderungen sofort
schriftlich Mitteilung zu machen. Kosten unserer Intervention gehen zu Lasten
des Käufers.
5.5 Treten Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers auf
oder befindet sich dieser in Zahlungsverzug, so ist der Käufer verpflichtet,
auf unsere Anforderung die Abtretung sofort gegenüber seinen Kunden anzuzeigen
und Auskunft zu erteilen über die noch in seinem Besitz befindliche
Vorbehaltsware und die schon durchgeführten und unbezahlten Verkäufe (Kunden,
Mengen, Rechnungsnummer, –wert und –datum ). Er hat uns oder einem von uns
beauftragten Dritten zu Kontrollzwecken Zutritt zu seinen Räumlichkeiten,
insbesondere dem Lager, zu gewähren. Auf unser Verlangen ist die Ware gesondert
zu lagern und als unser Eigentum zu kennzeichnen.
5.6 Müssen wir zur
Sicherung unseres Eigentums von dem Käufer an dieser gelieferten Ware
zurücknehmen, aussondern oder sonst wie sicherstellen, so gehen die damit
verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers. Wir sind nach unserer Wahl
berechtigt, auf zurückgenommene Waren Abschläge bis zu 20 % vom Rechnungswert
vorzunehmen oder Waren zum Zwecke der Verwertung in unmittelbaren Besitz zu
nehmen und freihändig zu veräußern. Der Verwertungserlös wird dem Käufer nach
Abzug der Kosten auf seine Verbindlichkeiten gut gebracht; etwaige durch die
Verwertung nicht abgedeckte restliche Forderungen und Schadensersatzansprüche
bleiben unberührt. Darüber hinaus ist der Käufer uns für jede Art der
Wertminderung, die die gelieferte Ware bei ihm erleidet, voll ersatzpflichtig.
6. Transport, Verpackungskosten
6.1 Soweit wir die Transportgefahr tragen, hat der Käufer
Transportschäden sofort beim Transporteur zu reklamieren und von ihm bestätigen
zu lassen. Bescheinigungen/Schadensprotokolle sind unverzüglich an uns zu
übermitteln, da sonst unsere Versicherung u.U. nicht eintritt.
6.2
Transportverpackungen - ausgenommen Paletten - werden nicht zurückgenommen und
sind vom Käufer auf eigene Kosten zu entsorgen.
7. Mängelhaftung
7.1 soweit nicht
ausdrücklich anders schriftlich vereinbart übernehmen wir keine Garantie für
eine bestimmte Beschaffenheit der Ware.
7.2 Mängelrügen des Käufers nach § 377 HGB sind über ihre
sonstigen Voraussetzungen hinaus ausgeschlossen, wenn sie nicht vor Beginn der
Verarbeitung schriftlich bei uns eingehen.
7.3 Schadensersatz wegen Mängeln kann
der Käufer nur nach WVB und nach Maßgabe der Ziffer 8 dieser Bedingungen
verlangen.
8. Schadensersatz, Gesamthaftung
8.1 Im Falle der Verzuges oder von uns zu vertretender
Unmöglichkeit ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf 10 %
des Rechnungswertes der betroffenen (Teil- ) Lieferung.
8.2 Sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht,
die auf grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder sofern
wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.3 Die Haftung wegen Vorsatzes und schuldhafter Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch
für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist
ausgeschlossen. Dies gilt auch für Aufwendungsersatz, den der Käufer statt der
Leistung verlangt, und – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs – insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden
bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen
deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
8.5 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die
persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Gerichtsbarkeit Erfüllungsort für beide Teile ist unser Geschäftssitz.
Wir haben das Recht, Differenzen mit dem Käufer nach unserer
Wahl entscheiden zu lassen durch a) das Schiedsgericht des Waren-Vereins der
Hamburger Börse e.V. oder b) durch die ordentlichen Gerichte an unserem
Geschäftssitz oder dem Geschäftssitz des Käufers. Will der Käufer im streitigen
Verfahren gegen uns vorgehen, so hat er zuvor Gelegenheit zu geben, das
Wahlrecht auszuüben